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Mandat des Sonderberichterstatters für Wasser und Abwasser vom UN-HR-Rat angenommen

March 25th, 2011

Winnemem Wintu-Chef und spiritueller Leiter Caleen Sisk-Franco bespricht das Abwassersystem ihres Dorfes mit der unabhängigen UN-Expertin Catarina de Albuquerque.

Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete eine Auflösung Heute morgen wurde das Mandat für das Menschenrecht auf sauberes Wasser und sanitäre Anlagen um weitere drei Jahre verlängert und die Befugnisse des unabhängigen Sachverständigen auf die eines Sonderberichterstatters übertragen.

Das sind gute Neuigkeiten. Das Mandat wird mit Catarina de Albuquerque als Sonderberichterstatterin fortgesetzt. In dieser Position wird sie über erweiterte Befugnisse verfügen: Neben der Unterstützung der Regierungen bei der Festlegung des Umfangs und des Inhalts der Rechte kann sie sich mit Regierungen über Beschwerden betroffener Personen, Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft zu Fragen im Zusammenhang mit und möglichen Verstößen gegen befassen das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen.

Darüber hinaus enthält die Entschließung ausdrücklich die vollständige Liste der Kriterien für die Menschenrechte auf Wasser und sanitäre Anlagen. Diese sind unten aufgeführt:

Der Menschenrechtsrat:

5. Ermutigt den Sonderberichterstatter, sein oder ihr Mandat zu erfüllen:

a) Förderung der uneingeschränkten Verwirklichung des Menschenrechts auf sichere Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, indem unter anderem weiterhin praktische Lösungen im Hinblick auf ihre Umsetzung, insbesondere im Rahmen von Ländermissionen, und unter Einhaltung der Kriterien in den Vordergrund gestellt werden Verfügbarkeit, Qualität, physische Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Akzeptanz;

b) Personen, die schutzbedürftigen und marginalisierten Gruppen angehören, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, auch unter Beachtung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter;

c) daran zu arbeiten, Herausforderungen und Hindernisse für die uneingeschränkte Verwirklichung des Menschenrechts auf sichere Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Schutzlücken zu ermitteln und weiterhin bewährte Verfahren und Faktoren zu ermitteln, die diesbezüglich Anlass geben;

(d) die Art und Weise zu überwachen, in der das Menschenrecht auf sichere Trinkwasser- und Sanitärversorgung auf der ganzen Welt verwirklicht wird;

e) Fortsetzung des gegenseitigen Dialogs mit den Regierungen und gegebenenfalls mit den lokalen Behörden, Organisationen und Organen des Systems der Vereinten Nationen, anderen einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und anderen betroffenen Akteuren, wie den indigenen Völkern;

(f) Empfehlungen für Ziele außerhalb des 2015-Jahrtausends abzugeben

Entwicklungsziele unter besonderer Berücksichtigung der vollständigen Verwirklichung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen; und auch weiterhin weitere Empfehlungen abzugeben, die zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere von Ziel 7, beitragen könnten;

g) weiterhin eng mit anderen Sonderverfahren und Nebenorganen des Rates, einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen, den Vertragsorganen und regionalen Menschenrechtsmechanismen zusammenzuarbeiten, wobei unnötige Doppelarbeit zu vermeiden ist;

h) dem Rat und der Generalversammlung weiterhin jährlich Bericht zu erstatten;

(i) Erleichterung der Bereitstellung technischer Hilfe im Bereich des Menschenrechts auf Trinkwasser und sanitäre Anlagen, auch durch die Einbeziehung relevanter Interessengruppen;

6. Ermutigt alle Regierungen, positiv auf Anfragen des Sonderberichterstatters nach Besuchen und Informationen zu reagieren, Empfehlungen des Mandanten wirksam nachzugehen und Informationen über diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen;

7. Betont die wichtige Rolle der internationalen Zusammenarbeit und der technischen Hilfe, die von Staaten, Sonderorganisationen des Systems der Vereinten Nationen, internationalen Partnern und Entwicklungspartnern sowie von Geberorganisationen geleistet wird, insbesondere im Hinblick auf die rechtzeitige Verwirklichung der einschlägigen Millenniums-Entwicklungsziele, und fordert Entwicklungspartner sollen einen menschenrechtsbasierten Ansatz verfolgen, wenn sie Entwicklungsprogramme zur Unterstützung nationaler Initiativen und Aktionspläne im Zusammenhang mit dem Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen entwerfen und durchführen;

8. Ersucht den Generalsekretär und den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Sonderberichterstatterin alle Ressourcen und Hilfen zur Verfügung zu stellen, die für die wirksame Erfüllung ihres Mandats erforderlich sind;

9. Beschließt, die Behandlung dieser Angelegenheit unter demselben Tagesordnungspunkt und im Einklang mit seinem Arbeitsprogramm fortzusetzen.

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